Zuschuss Bildungsticket
Sie möchten einen Zuschuss über die Eigenanteile an den Schülerbeförderungskosten 2023/24 für Ihr Kind beantragen?
Die Stadt Zwickau gewährt zur Unterstützung der Zwickauer Familien und Minderung deren finanziellen Belastungen als freiwillige Leistung einen Zuschuss über den Eigenanteil an den Schülerbeförderungskosten für das Bildungsticket gemäß der Schülerbeförderungssatzung (SBS - Satzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen -ZVMS- über die Schülerbeförderung und die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten).
Anspruchsberechtigung Schuljahr 2023/24
Der Zuschuss wird erstattet für:
- Schülerinnen und Schüler
- die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Zwickau haben und
- eine weiterführende Schule in den Klassenstufen 5 bis 12 im Landkreis Zwickau in kommunaler oder freier Trägerschaft besuchen sowie
- ein gültiges Bildungsticket im Verkehrsverbund Mittelsachsen in der Regel für öffentliche Verkehrsmittel erworben haben.
Der Landkreis Zwickau unterstützt Eltern von Grundschülerinnen und -schülern sowie Förderschülerinnen und -schülern der Klassen 1 bis 4 mit gemeldeter Hauptwohnung im Landkreis einschließlich Stadt Zwickau mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von bis zu 120,00 EUR.
Fristen
Der Antrag ist spätestens bis zum 30.09. eines Kalenderjahres für das vorangegangene Schuljahr zu stellen. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Wird diese nicht eingehalten, ist eine Bewilligung ausgeschlossen.
Das Amt für Familie, Schule und Soziales weißt außerdem darauf hin, dass für das neu begonne Schuljahr 2024/25 aktuell keine Anträge für den Zuschuss entgegengenommen und bearbeitet werden.