Das HinSchG soll Personen schützen, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen erlangt haben und diese melden.
Auf Grund unserer Mitarbeiteranzahl sind wir verpflichtet, eine Meldestelle einzurichten. Dies kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Die SVZ GmbH hat sich dazu entschlossen, eine externe Vertrauensperson in Form eines Dienstleisters zu beauftragen.
Die Hinweisgeber in Unternehmen und Behörden sollen bei der Meldung von Verstößen oder Missständen vollumfänglich geschützt sein.
Mit der Einrichtung einer entsprechenden Meldestelle und der Einführung eines Prozesses zur Meldung von Verstößen soll dieser Schutz garantiert werden. Außerdem sind Hinweisgeber vor Maßnahmen, die einen psychischen Druck auslösen könnten, geschützt. Das können Konsequenzen wie Abmahnungen, das Versagen von Beförderungen, Disziplinarverfahren oder Mobbing sein.
Der Whistleblower and Ethics Reporting Channel wird durch PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ('PwC') betrieben. PwC ist für die Bearbeitung und Prüfung der abgegebenen Hinweise im Rahmen der rechtlichen Vorgaben verantwortlich.