Die Verkehrsunternehmen im VMS werden die Fahrpreise erhöhen. Das hat die Verbandsversammlung am 29. November 2024 beschlossen. Demnach steigen die Fahrpreise im VMS-Sortiment ab 1. April 2025 um durchschnittlich 5,1 Prozent. Damit wird ein Teil der gestiegenen Kosten an die Fahrgäste weitergegeben. Alternative wäre das Kürzen oder Streichen von Verbindungen.
Seit der vergangenen Tarifänderung vom April 2024 müssen die Verkehrsunternehmen weiter Kostensteigerungen verzeichnen. Vor allem die Personalkosten stiegen je nach Unternehmen zwischen 8 und 12 Prozent. Auch Instandhaltungs- und Materialkosten schlagen zu Buche. Um weiterhin zuverlässige und attraktive Verbindungen im gesamten Freistaat anbieten zu können, erfolgen die Anpassungen in enger Abstimmung mit anderen sächsischen Verbünden.
Unabhängig von den Kostensteigerungen im VMS-Tarif wird der Preis des Deutschlandtickets von aktuell 49 Euro auf 58 Euro zum 1. Januar 2025 erhöht. Durch Einführung dieses Tickets zum 1. Mai 2023 entstehen den Verkehrsunternehmen im VMS monatlich Mindereinnahmen. Um diese auszugleichen, wurde in Sachsen die Deutschlandticket-Finanzierungsverordnung 2024 (DTFinVO 2024) erlassen. Für 2025 liegt ein erster Entwurf der Musterrichtlinie zum Ausgleich der aus dem Deutschlandticket resultierenden Mindereinnahmen vor. Die Logik des Ausgleichsmechanismus der vergangenen Jahre wird beibehalten. Aus diesem Grund wird für die nächste Tarifanpassung zum 1. April 2025 keine Anpassung der Struktur der aktuellen Produktpalette des VMS-Tarifes vorgenommen. Es erfolgt wie zur letzten Tarifanpassung lediglich eine Fortschreibung der Preise. Die Einzelfahrt für eine Tarifzone kostet mit 3,20 Euro künftig 20 Cent mehr. Aufbauend darauf wird das gesamte Preissortiment angepasst. Bildungsticket und VMS-Deutschlandticket+ bleiben im Preis unverändert. Alle Tarifprodukte betrachtet, steigen die Preise damit um durchschnittlich 5,1 Prozent.
Übergangsregelung für bereits erworbene Fahrausweise
Fahrausweise zum alten Preis | Späteste Entwertung am |
Einzelfahrausweise | 30. April 2025 |
Tageskarten | 30. April 2025 |
Abschnitte der 4-Fahrten-Karte | 30. Juni 2024 |
Monatskarten | 31. März 2024 |
Hinweis: Über HandyTicket-Systeme erworbene 4-Fahrten-Karten und 10er-Tageskarten gelten unabhängig von einer Tarifänderung zeitlich unbefristet bis zum Kauf des letzten Abschnittes.
Nicht genutzte Fahrausweise zum alten Preis können nach Ablauf der Übergangsregelungen bis 31. Dezember 2025 unter den folgenden Bedingungen getauscht werden:
- bei dem Verkehrsunternehmen, bei welchem der Kauf erfolgte
- gegen Fahrausweise der neuen Tarifperiode bei Ausgleich des Differenzbetrages (muss nicht das gleiche Produkt sein)
- bei 4-Fahrten-Karten darf keine Entwertung vorgenommen worden sein
- das entrichtete Entgelt wird auf die neuen Fahrausweise angerechnet
- eine Rückerstattung ist ausgeschlossen